Beim Gas ist die groesste Fehlerquelle nicht der Preis, sondern die Einheit: Der Zaehler misst in Kubikmetern, abgerechnet wird in Kilowattstunden. Wer hier falsch schaetzt, vergleicht falsch. Dieser Ratgeber erklaert die Umrechnung, zeigt typische Verbrauchswerte nach Wohnflaeche und Gebaeudestandard und geht die entscheidenden Vertragsdetails durch - von Arbeitspreis und CO2-Preis ueber regionale Netzentgelte bis zu Bonus-Fallen. Ausserdem: wie der Wechsel konkret ablaeuft und was die kommunale Waermeplanung fuer Gaskunden bedeutet.
Gasverbrauch in kWh und Kubikmetern richtig einschaetzen
Der Gaszaehler zaehlt Volumen in Kubikmetern, also m³. Fuer die Abrechnung wird daraus eine Energiemenge in Kilowattstunden. Die Umrechnung erfolgt ueber den Brennwert und die Zustandszahl, die der Netzbetreiber fuer Ihren Anschluss festlegt und auf der Abrechnung ausweist. Als Naeherung gilt: Ein Kubikmeter Erdgas entspricht etwa 10,8 kWh.
| Wohnflaeche | Gebaeudestandard | Verbrauch ca. kWh | Verbrauch ca. m³ |
|---|---|---|---|
| 60 m² | Neubau oder saniert | ca. 4.000 kWh | ca. 370 m³ |
| 80 m² | teilsaniert | ca. 9.000 kWh | ca. 830 m³ |
| 120 m² | teilsaniert | ca. 14.000 kWh | ca. 1.300 m³ |
| 150 m² | unsaniert | ca. 24.000 kWh | ca. 2.200 m³ |
| 180 m² | unsaniert | ca. 30.000 kWh | ca. 2.800 m³ |
Zur Einordnung: Der spezifische Verbrauch pro Quadratmeter liegt bei einem unsanierten Altbau bei etwa 150 bis 200 kWh, bei einem Neubau mit Brennwerttechnik bei 50 bis 80 kWh. Wer eine letzte Abrechnung hat, findet dort den exakten Verbrauchswert und damit die mit Abstand verlaesslichste Grundlage fuer einen Tarifvergleich.
Die Temperaturbereinigung sollten Sie nicht vergessen: Ein kalter Winter treibt den Verbrauch um zehn bis zwanzig Prozent nach oben. Die Abrechnung enthaelt meist einen Gradtagswert, der den Verbrauch auf ein Normaljahr umrechnet - genau dieser Wert eignet sich am besten fuer die Weitergabe an einen Vergleichsrechner.
Verbrauch nach Wohnflaeche und Gebaeudestandard
Wer gerade erst einzieht oder die Abrechnung des Vermieters nicht vorliegen hat, kann den Verbrauch ueber Wohnflaeche und Baujahr schaetzen. Diese Schaetzung reicht fuer einen Tarifvergleich aus. Sinnvoller ist es, den Wert eher etwas zu hoch als zu niedrig anzusetzen, weil ein zu niedriger Verbrauch zu einem zu geringen Abschlag und damit zu einer Nachzahlung fuehrt.
- Baujahr vor 1978 ohne Sanierung: hoher Verbrauch, Daemmung meist unzureichend
- Baujahr 1978 bis 1995: mittlerer Verbrauch, oft erste Daemmungsmassnahmen vorhanden
- Baujahr nach 2002 mit Waermeschutzverordnung: deutlich niedrigerer Verbrauch
- Neubau ab 2020: sehr niedriger Verbrauch, haeufig gar keine Gasheizung mehr
- Warmwasser ebenfalls mit Gas: plus 800 bis 1.500 kWh pro Person im Haushalt
Ein weiterer Faktor ist das Heizverhalten: Eine Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad reduziert den Gasverbrauch um etwa sechs Prozent. Das ist oft der schnellste Sparhebel - und er wirkt in jedem Tarif, unabhaengig davon, bei welchem Anbieter Sie gerade Kunde sind.
Was den Gaspreis ausmacht: Arbeitspreis, Grundpreis und CO2-Preis
Auch beim Gas setzt sich der Preis aus Arbeitspreis und Grundpreis zusammen. Hinzu kommen die nationale CO2-Bepreisung und - seit einigen Jahren - regionale Unterschiede bei den Netzentgelten, die nicht mehr bundesweit auf alle Haushalte umgelegt werden.
| Position | Grundversorgung | Sondervertrag | Differenz |
|---|---|---|---|
| Arbeitspreis | circa 13 ct/kWh | circa 9 bis 11 ct/kWh | ca. 2 bis 4 ct/kWh |
| Grundpreis | circa 20 Euro/Monat | circa 10 bis 15 Euro/Monat | ca. 5 bis 10 Euro/Monat |
| Jahreskosten bei 14.000 kWh | ca. 2.060 Euro | ca. 1.540 Euro | ca. 520 Euro |
| Jahreskosten bei 24.000 kWh | ca. 3.360 Euro | ca. 2.430 Euro | ca. 930 Euro |
Der CO2-Preis wird national festgelegt und ist in allen Tarifen identisch - er taugt also nicht als Unterscheidungsmerkmal. Relevant fuer den Vergleich sind ausschliesslich Arbeitspreis, Grundpreis sowie Laufzeit und Umfang der Preisgarantie.
Die Rechenformel ist einfach: Verbrauch in kWh mal Arbeitspreis plus Grundpreis mal zwoelf ergibt die Jahreskosten. Jeder Vergleichsrechner wendet genau diese Formel an. Wer sie einmal selbst durchspielt, erkennt sofort, ob ein angebliches Top-Angebot tatsaechlich zu seinem Verbrauch passt.
Regionale Netzentgelte: Warum die Postleitzahl entscheidet
Gasnetzentgelte werden von den Netzbetreibern erhoben und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Sie unterscheiden sich regional erheblich: Zwischen zwei benachbarten Landkreisen koennen mehrere Zehntel Cent pro Kilowattstunde liegen, bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh macht das schnell 100 Euro und mehr aus.
- Laendliche Regionen mit langen Leitungen: hoehere Netzentgelte
- Dichte Bebauung in Staedten: niedrigere Netzentgelte pro Anschluss
- Netze mit sinkender Anschlussdichte: Entgelte steigen ueberproportional
- Einzelne Netzgebiete haben bereits Sonderregelungen fuer die Transformation
Die Postleitzahl ist daher die erste Eingabe in jedem Gasvergleich. Ohne sie sind die angezeigten Preise schlicht nicht belastbar, weil der regionale Netzentgeltanteil fehlt. Ein bundesweit ausgewiesener Durchschnittspreis hilft Ihnen an dieser Stelle nicht weiter.
Weil die Netzentgelte vom Netzbetreiber fest vorgegeben sind, bleibt als Stellschraube nur der Lieferantenpreis: Jetzt Gastarife im CHECK24 Vergleich pruefen - die live verfuegbaren Konditionen werden dort direkt fuer Ihre Postleitzahl berechnet.
Preisgarantie, Laufzeit und die klassischen Bonus-Fallen
Beim Gas ist die Preisgarantie besonders wichtig, weil der Beschaffungsmarkt volatiler ist als beim Strom und die Nachfrage im Winter sprunghaft ansteigt. Eine Garantie von mindestens zwoelf Monaten schuetzt vor Preisspruengen genau in der Heizperiode - also dann, wenn der Verbrauch am hoechsten ist.
| Haushaltstyp | Verbrauch | Ersparnis im ersten Jahr | Ersparnis ueber zwei Jahre |
|---|---|---|---|
| Single, 60 m² | 4.000 kWh | ca. 120 bis 180 Euro | ca. 200 bis 320 Euro |
| Paar, 90 m² | 10.000 kWh | ca. 250 bis 380 Euro | ca. 400 bis 700 Euro |
| Familie, 140 m² | 16.000 kWh | ca. 380 bis 560 Euro | ca. 600 bis 950 Euro |
| Grosses Haus, 200 m² | 26.000 kWh | ca. 600 bis 900 Euro | ca. 950 bis 1.500 Euro |
Die Spannen sind realistisch, aber keine Zusage. In Regionen mit hohen Netzentgelten und wenigen Wettbewerbern faellt der Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag geringer aus als in Ballungsraeumen mit dichter Anbieterlandschaft.
Bei den Boni gilt dasselbe wie beim Strom: Ein Neukundenbonus verfaellt nach dem ersten Jahr, der Arbeitspreis bleibt. Wer laenger als zwoelf Monate im Tarif bleibt, sollte die Gesamtkosten ueber 24 Monate vergleichen und Tarife mit und ohne Bonus getrennt betrachten.
So laeuft der Gasanbieterwechsel ab
Der Ablauf entspricht dem beim Strom: Sie beauftragen den neuen Anbieter, dieser meldet Sie beim Netzbetreiber an und kuendigt den Altvertrag. Der Zaehler bleibt eingebaut, die Versorgung bleibt bestehen, nur die Rechnung kommt kuenftig von einem anderen Unternehmen.
- Letzte Gasabrechnung und Zaehlernummer bereitlegen
- Verbrauch in kWh ermitteln oder plausibel schaetzen
- Tarif mit ausreichend langer Preisgarantie auswaehlen
- Kuendigung durch den neuen Anbieter erteilen lassen
- Zaehlerstand zum Lieferbeginn ablesen und melden
- Abschlag und Vertragsdaten nach Erhalt der Bestaetigung pruefen
Praktisch: Viele Anbieter erinnern rechtzeitig an das Ende der Erstlaufzeit. Trotzdem sollte die Frist im eigenen Kalender stehen. Automatische Verlaengerungen um jeweils ein weiteres Jahr sind nach wie vor die Regel, wenn nicht fristgerecht gekuendigt wird.
Bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkuendigungsrecht. Alternativ kann der Vertrag an die neue Adresse mitgenommen werden - sofern der Anbieter dorthin liefert und die Konditionen angepasst werden. In der Praxis sind die Preise am neuen Wohnort aber oft so unterschiedlich, dass sich ein frischer Vergleich lohnt.
Ausblick: Gasnetz, Waermeplanung und Alternativen
Die kommunale Waermeplanung ist in vielen Bundeslaendern inzwischen Pflicht. Zunaechst fuer Grossstaedte, danach auch fuer kleinere Kommunen soll festgelegt werden, welche Gebiete kuenftig mit Fernwaerme, Waermepumpen oder Wasserstoff versorgt werden. Fuer Gaskunden bedeutet das: Der Netzanschluss bleibt zwar bestehen, die langfristige Perspektive kann sich aber aendern.
- In Fernwaerme-Ausbaugebieten kann ein Anschluss- und Benutzungszwang entstehen
- In geplanten Wasserstoff-Kernnetzen ist eine Umstellung der Heizung perspektivisch moeglich
- Waermepumpen senken den Gasverbrauch deutlich, erhoehen aber den Strombedarf
- Hybridloesungen aus Gas und Strom bleiben eine realistische Uebergangsoption
Fuer die Tarifwahl heisst das: Wer kurzfristig sparen will, wechselt weiterhin den Gasanbieter - die Ersparnis ist sofort wirksam und unabhaengig von der langfristigen Infrastrukturplanung. Wer hingegen eine Heizungssanierung plant, sollte die Entscheidung mit der kommunalen Waermeplanung abstimmen und die Laufzeit der Preisgarantie gegen den geplanten Umstiegszeitpunkt rechnen.
Unabhaengig davon bleibt der einfachste Hebel der Verbrauch selbst: Eine funktionierende Daemmung, ein hydraulischer Abgleich der Heizung und eine um ein Grad gesenkte Raumtemperatur wirken sofort. Und sie wirken in jedem Tarif - auch in dem, den Sie bereits haben.
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Haeufige Fragen
Wie rechne ich Kubikmeter in Kilowattstunden um?
Multiplizieren Sie die Kubikmeter mit dem Brennwert und der Zustandszahl Ihres Netzbetreibers. Beide Werte stehen auf der Abrechnung. Ohne diese Angaben gilt als Naeherung: ein Kubikmeter entspricht etwa 10,8 kWh.
Kann ich beim Gas auch in einen Oekogas-Tarif wechseln?
Ja. Viele Anbieter bieten Biogas-Anteile oder Kompensationstarife an. Achten Sie darauf, wie hoch der tatsaechliche Bio-Anteil ist und ob ein unabhaengiges Zertifikat vorliegt - die Bezeichnung allein ist nicht geschuetzt.
Was ist, wenn mein Gasanbieter insolvent wird?
Dann uebernimmt der oertliche Grundversorger Ihre Belieferung. Die Versorgung bleibt bestehen, geleistete Vorauszahlungen sind aber meist verloren. Deshalb sind Vorkasse-Tarife riskanter als monatliche Abschlagszahlungen.
Lohnt sich ein Wechsel auch bei niedrigem Verbrauch?
Ja, wenn der Grundpreis sinkt. Bei kleinen Verbrauchsmengen ist der Grundpreis der entscheidende Faktor - ein niedriger Arbeitspreis allein reicht dann nicht aus, um den Tarif guenstig zu machen.
